Sie möchten eine Reha in unserer Klinik Niederrhein machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!
Wir möchten Sie dabei unterstützen, von Ihrem Recht Gebrauch machen zu können, sich selber für Ihre Wunschklinik entscheiden zu können. Sie erfahren, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben und was die Voraussetzungen für Ihre Bewilligung sind. Als Ergänzung für Ihren Reha-Antrag haben wir Ihnen ein Musterformular für Ihre Wunschklinik Klinik Niederrhein erstellt:
Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss.
Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten.
Sie können Ihren Wunsch für eine Klinik Ihrer Wahl bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Hierfür verwenden Sie das von uns bereitgestellte Formular "Wunsch- und Wahlrecht für die Klinik Niederrhein". Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie das Formular nachträglich einreichen.
Formular "Wunsch- und Wahlrecht für die Klinik Niederrhein"
Sollte Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt sein, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Hierfür haben wir Ihnen ein Formular für einen "Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik" vorbereitet. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitation:
Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:
Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, wie zum Beispiel:
Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.
Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet, welches Sie für Ihren Widerspruch nutzen können. Sie können dieses Formular noch mit weiteren Gründen, die für Ihre Wunschklinik sprechen, ergänzen.
Formular Widerspruch bezüglich der Ablehnung des von mir ausgeübten Wunsch- und Wahlrechts
Klinik Niederrhein
Erkrankungen des Stoffwechsels der Verdauungsorgane und Tumorerkrankungen
Hochstraße 13-19
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Telefon: 02641 / 751-01
Telefax: 02641 / 751-1961
E-Mail: info@ klinik-niederrhein.de
Ihr Weg in die Reha